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   BPatG, 27.05.2003 - 24 W (pat) 213/01   

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https://dejure.org/2003,26341
BPatG, 27.05.2003 - 24 W (pat) 213/01 (https://dejure.org/2003,26341)
BPatG, Entscheidung vom 27.05.2003 - 24 W (pat) 213/01 (https://dejure.org/2003,26341)
BPatG, Entscheidung vom 27. Mai 2003 - 24 W (pat) 213/01 (https://dejure.org/2003,26341)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 04.02.1999 - I ZB 38/96

    LORA DI RECOARO

    Auszug aus BPatG, 27.05.2003 - 24 W (pat) 213/01
    Stehen sich aus mehreren Bestandteilen gebildete Marken gegenüber und sind die Vergleichsmarken nur im Hinblick auf einen dieser Bestandteile identisch oder ähnlich, kann eine Verwechslungsgefahr nur angenommen werden, wenn der Gesamteindruck der mehrbestandteiligen Marke(n) gerade durch diesen betreffenden Bestandteil geprägt wird (vgl. BGH GRUR 1999, 995, 997 "HONKA"; GRUR 1999, 583, 584 "LORA DI RECOARO"; GRUR 1996, 775, 777 "Sali Toft").

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wird der Gesamteindruck solcher erkennbar aus einer Produkt- und einer Firmenbezeichnung zusammengesetzten Marken regelmäßig durch den produktidentifizierenden Bestandteil geprägt (vgl. BGH GRUR 2001, 164, 166 "ZDF-Wintergarten"; GRUR 1999, 583, 585 "LORA DI RECOARO"; GRUR 1996, 404, 405 "Blendax Pep").

  • BGH, 14.03.1996 - I ZB 36/93

    "Blendax Pep"; Bedeutung des Herstellernamens in zusammengesetzten Zeichen

    Auszug aus BPatG, 27.05.2003 - 24 W (pat) 213/01
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wird der Gesamteindruck solcher erkennbar aus einer Produkt- und einer Firmenbezeichnung zusammengesetzten Marken regelmäßig durch den produktidentifizierenden Bestandteil geprägt (vgl. BGH GRUR 2001, 164, 166 "ZDF-Wintergarten"; GRUR 1999, 583, 585 "LORA DI RECOARO"; GRUR 1996, 404, 405 "Blendax Pep").
  • BGH, 21.09.2000 - I ZR 143/98

    Wintergarten; Ähnlichkeit, Unterscheidung von Dienstleistungen

    Auszug aus BPatG, 27.05.2003 - 24 W (pat) 213/01
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wird der Gesamteindruck solcher erkennbar aus einer Produkt- und einer Firmenbezeichnung zusammengesetzten Marken regelmäßig durch den produktidentifizierenden Bestandteil geprägt (vgl. BGH GRUR 2001, 164, 166 "ZDF-Wintergarten"; GRUR 1999, 583, 585 "LORA DI RECOARO"; GRUR 1996, 404, 405 "Blendax Pep").
  • BGH, 22.02.2001 - I ZR 194/98

    Dorf MÜNSTERLAND; Prägung des Gesamteindrucks einer Wort-/Bildmarke

    Auszug aus BPatG, 27.05.2003 - 24 W (pat) 213/01
    Dabei besteht eine gewisse Wechselwirkung zwischen den in Betracht zu ziehenden Faktoren, insbesondere der Identität oder Ähnlichkeit der Marken und der Identität oder Ähnlichkeit der mit ihnen gekennzeichneten Waren (oder Dienstleistungen) sowie der Kennzeichnungskraft der älteren Marke (st. Rspr.; vgl BGH GRUR 2002, 626, 627 "IMS"; GRUR 2001, 1158, 1159 f "Dorf MÜNSTERLAND" mwN).
  • BGH, 09.05.1996 - I ZB 11/94

    "Sali Toft"; Selbständige Stellung eins Wort-Elements innerhalb eines

    Auszug aus BPatG, 27.05.2003 - 24 W (pat) 213/01
    Stehen sich aus mehreren Bestandteilen gebildete Marken gegenüber und sind die Vergleichsmarken nur im Hinblick auf einen dieser Bestandteile identisch oder ähnlich, kann eine Verwechslungsgefahr nur angenommen werden, wenn der Gesamteindruck der mehrbestandteiligen Marke(n) gerade durch diesen betreffenden Bestandteil geprägt wird (vgl. BGH GRUR 1999, 995, 997 "HONKA"; GRUR 1999, 583, 584 "LORA DI RECOARO"; GRUR 1996, 775, 777 "Sali Toft").
  • BGH, 08.11.2001 - I ZR 139/99

    IMS; Verwechslungsgefahr zweier Marken

    Auszug aus BPatG, 27.05.2003 - 24 W (pat) 213/01
    Dabei besteht eine gewisse Wechselwirkung zwischen den in Betracht zu ziehenden Faktoren, insbesondere der Identität oder Ähnlichkeit der Marken und der Identität oder Ähnlichkeit der mit ihnen gekennzeichneten Waren (oder Dienstleistungen) sowie der Kennzeichnungskraft der älteren Marke (st. Rspr.; vgl BGH GRUR 2002, 626, 627 "IMS"; GRUR 2001, 1158, 1159 f "Dorf MÜNSTERLAND" mwN).
  • BGH, 06.05.1999 - I ZB 54/96

    HONKA

    Auszug aus BPatG, 27.05.2003 - 24 W (pat) 213/01
    Stehen sich aus mehreren Bestandteilen gebildete Marken gegenüber und sind die Vergleichsmarken nur im Hinblick auf einen dieser Bestandteile identisch oder ähnlich, kann eine Verwechslungsgefahr nur angenommen werden, wenn der Gesamteindruck der mehrbestandteiligen Marke(n) gerade durch diesen betreffenden Bestandteil geprägt wird (vgl. BGH GRUR 1999, 995, 997 "HONKA"; GRUR 1999, 583, 584 "LORA DI RECOARO"; GRUR 1996, 775, 777 "Sali Toft").
  • BPatG, 19.09.2006 - 27 W (pat) 171/05
    Dass der somit kollisionsbegründende Wortbestandteil den Artikel "La" enthält, ist vernachlässigbar (vgl. HABM Entscheid vom 1. Dezember 2003, Az.: R0030/03-1 - LA SCALA 1778 / SCALA; vom 22. Juli 2005, Az.: R1113/04-1 - CITY COLLECTION BY A. MACHADO / LA CITY; vom 18. März 2002, Az.: R0478/01-3 - CUCINA & CO / LA CUCINA; BPatG Beschluss vom 30. April 1997, Az.: 26 W (pat) 117/96 - LAVISTA / VISTA; vom 28. Dezember 2003, Az.: 28 W (pat) 163/02 - CONTESSA / LA COMTESSE; vom 27. Mai 2003, Az.: 24 W (pat) 213/01 - MYSTERIA / LE MYSTÉRE).
  • BPatG, 22.06.2004 - 27 W (pat) 231/02
    Auch ohne im einzelnen die Unterschiede der Artikel in den verschiedenen romanischen Sprachen zu kennen, werden erhebliche Teile des Verkehrs jedenfalls in dem "el" der jüngeren Marke einen solchen Artikel erkennen und ihre Aufmerksamkeit dem originellen Markenwort "diablo" zuwenden, welches hier das eigentliche Kennzeichen darstellt (vgl. auch BPatG 24 W (pat) 213/01 - Mysteria/Le Mystère; HABM R 076/01-2- MERIDIANI/ te Meridien; 32 W (pat) 269/99 - PUMP/The Pump; HABM R0040/00-3 - CASTILLO/El Castillo (PAVIS)).
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